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Zu unseren Dienstleistungen zählt grundsätzlich die Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Einzelunternehmern und Freiberuflern. Im Rahmen unserer Tätigkeit zeigen wir Ihnen Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Steuerbelastung auf.
Nach erfolgter Veranlagung durch das Finanzamt überprüfen wir für Sie die Steuerbescheide. Hierzu gehört auch der Abgleich mit zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung und die vorsorgliche Einlegung von Einsprüchen bei gerichtsanhängigen ähnlich gelagerten Sachverhalten.
Des Weiteren werden unsere Mandanten regelmäßig durch individuelle Hinweise oder allgemeine Rundschreiben auf sie betreffende Änderungen im Steuerrecht hingewiesen.
Ihr Vorteil:
Steueroptimierung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und bürgerlich-rechtlicher Gesichtspunkte. Keine einseitig auf die Steuerfolgen fixierte, sondern ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen von sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Vorbereitung einer angekündigten steuerlichen Außenprüfung, während der Durchführung als auch im Rahmen einer Schlussbesprechung.
Ihr Vorteil:
Sie erhalten eine umfassende Begleitung während des gesamten Ablaufs der steuerlichen Außenprüfung.
Bei von der Steuererklärung abweichenden Steuerbescheiden sowie möglichen Vorteilen z.B. durch Änderungen der Rechtsprechung vertreten wir Sie sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.
Ihr Vorteil:
Optimierung Ihrer Steuerbelastung.
Als Gutachter und Sachverständige unterstützen wir Sie in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Ihr Vorteil:
Absicherung geplanter Maßnahmen mit Hilfe eines fundierten steuerrechtlichen Gutachtens.
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weiterQuelle: www.datev.de