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Große Neustraße 1 |
26506 Norden |
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Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht sowie steuerlicher Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnungen)
Weitere Beratungsschwerpunkte im Bereich Jahresabschluss
Überprüfung der Rentabilität Ihres Unternehmens, interne und externe Betriebs- bzw. Branchenvergleiche,
Analyse betriebswirtschaftlicher Daten und Kennzahlen, insbesondere auch im Hinblick auf das Rating der Banken
Ihr Vorteil:
Objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Situation, Beobachtung von Branchenentwicklungen und Vergleich mit dem eigenen Unternehmen
Planungsrechnungen, z.B. Ermittlung des Ergebnisses unter Berücksichtigung geplanter Investitionen oder Finanzierungen, Liquiditätspläne
Ihr Vorteil:
Planungssicherheit
Vorbereitung auf Bankgespräche, Bilanzbetrachtung unter Berücksichtigung der Sichtweise der Kreditinstitute
Ihr Vorteil:
Optimale Datenaufbereitung für die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit
Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 wird durch dieses Schreiben an[…]
weiterDas Schreiben stellt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz[…]
weiterMit BMF-Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 und dessen[…]
weiterQuelle: www.datev.de