Große Neustraße 1 | |
26506 Norden |
04931 - 92 720 | |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht sowie steuerlicher Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnungen)
Weitere Beratungsschwerpunkte im Bereich Jahresabschluss
Überprüfung der Rentabilität Ihres Unternehmens, interne und externe Betriebs- bzw. Branchenvergleiche,
Analyse betriebswirtschaftlicher Daten und Kennzahlen, insbesondere auch im Hinblick auf das Rating der Banken
Ihr Vorteil:
Objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Situation, Beobachtung von Branchenentwicklungen und Vergleich mit dem eigenen Unternehmen
Planungsrechnungen, z.B. Ermittlung des Ergebnisses unter Berücksichtigung geplanter Investitionen oder Finanzierungen, Liquiditätspläne
Ihr Vorteil:
Planungssicherheit
Vorbereitung auf Bankgespräche, Bilanzbetrachtung unter Berücksichtigung der Sichtweise der Kreditinstitute
Ihr Vorteil:
Optimale Datenaufbereitung für die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit
Das BMF hat den Referentenentwurf des sog. E-Fuels-only-Gesetzes veröffentlicht.
weiterKann der Verkäufer einer Eigentumswohnung den Kaufvertrag selbstverursacht nicht erfüllen, ist das Angebot eines Mietvertrags[…]
weiterDas BMF delegiert die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für einige Bereiche an das[…]
weiterQuelle: www.datev.de